William O'Brien
Rechtsanwalt

KANZLEIINFORMATION:

Gesellschaftsrecht Die Kanzlei von Law Offices of William E. O'Brien ist an der Ostküste der Vereinigten Staaten in einem Vorort von Boston gelegen.

Es ist unser Ziel, kompetente und professionelle juristische Betreuung auf dem Gebiet des amerikanischen Rechts anzubieten, ohne die hohen Gebühren einer Großkanzlei berechnen zu müssen. Wir wollen Ihr Ansprechpartner und Begleiter für alle Ihre Herausforderungen, insbesondere juristischer Art, in den Vereinigten Staaten sein. Wenn wir nicht selbst eine Antwort für Ihre Frage haben, suchen wir für Sie einen geeigneten Ansprechpartner.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:

Recht des Geistigen Eigentums:

  • Verhandlung und Aufsetzen von Software- und Lizenzverträgen
  • Eintragung und Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Warenzeichen, Urheberrechten und sonstigen Rechten
  • Online- und Internet-Recht, einschließlich Domain-Recht
  • Beratung und Verhandlung von Verträgen zum Erwerb/Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums
  • Vertretung bei Gerichtsstreitigkeiten

Allgemeines Gesellschaftsrecht:

  • Verhandlung und Erfassung von Verträgen aller Art
  • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
  • Versicherungs- und Risikoangelegenheiten
  • Gesellschaftsstrategische Planung
  • Befolgung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften

Andere Rechtsgebiete:

  • Rechtsstreitigkeiten
  • Allgemeine Fragen des Arbeitrechts
  • Immigrations- und Visafragen

VERGÜTUNG FÜR TÄTIGKEITEN:

Amerikanische Anwälte unterliegen nicht den Vorschriften der deutschen Bundesgebührenordnung. Das amerikanische Rechtssystem kennt auch keine Vorschriften, die die Vergütung von Anwälten regeln. Es
ist in den Vereinigten Staaten üblich, eine Stundensatzvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant abzuschließen. Oft kann man die Vergütung mit einer Pauschalvereinbarung regeln. Wir werden stets alle Kosten und
Gebühren mit Ihnen vorweg klären
und abstimmen. Da wir keine hohen Fixkosten haben, sind wir eine gute Alternative zu den Großkanzleien.

 

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Recht des geistigen Eigentums